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2002-01-30 16:40:00

Betriebsrat muss betriebsbedingter Versetzung zustimmen



Frankfurt/Main - Der Betriebsrat muss betriebsbedingten Versetzungen von Arbeitnehmern grundsätzlich zustimmen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt (Az: 19 BV 451/01). Die Richter gaben damit dem Antrag des Betriebsrates gegen ein Computerunternehmen statt .

Das Unternehmen hatte im Zuge einer umfangreichen Umstrukturierung auch die Vertriebsgebiete der Außendienstmitarbeiter erheblich vergrößert. Laut Gericht stellte diese Maßnahmen im arbeitsrechtlichen Sinne eine Versetzung dar, zu der die Arbeitnehmervertretung grundsätzlich die Zustimmung erteilen müsse. Verweigere der Betriebsrat seine Zustimmung, habe das Gericht immer noch die Möglichkeit, diese gerichtlich ersetzen zu lassen, so die Richterin.


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