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2002-01-23 11:00:58 Niedrige Verkaufszahlen kein KündigungsgrundFrankfurt/Main - Niedrige Verkaufszahlen und eine damit verbundene Verfehlung eines Umsatzziels rechtfertigen allein noch nicht die Kündigung eines Vertriebsleiters. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Prozess zwischen einem Vertriebsleiter und einem Automobilunternehmen hingewiesen. Die beklagte Firma habe dem gekündigten Mitarbeiter daraufhin in einem Vergleich eine Abfindung zugesagt, teilte der Gerichtsvorsitzende mit. Das englische Unternehmen hatte für den deutschen Markt ein jährliches Geschäftsziel von 9400 verkauften Fahrzeugen angesetzt. Nachdem unter der Leitung des Klägers in einem Jahr aber nur 6000 Wagen verkauft werden konnten, war er entlassen worden. Laut Gericht kann eine Kündigung aber nicht allein auf Zahlen gestützt werden. Der Arbeitgeber müsse stattdessen darlegen, dass das Verfehlen des Umsatzzieles direkt auf die Person oder die Fähigkeiten des Mitarbeiters zurückzuführen sei. Keinesfalls dürfe ein Unternehmen das Geschäftsrisiko auf seine Mitarbeiter abwälzen, sagte der Richter. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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