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2003-04-11 15:40:22

Arbeitslose dürfen nur eingeschränkt «Mini-Jobs» annehmen



Nürnberg (/gms) - Arbeitslose mit Nebeneinkünften sollten nach In-Kraft-Treten der neuen «Mini-Job»-Regelung einige Einschränkungen beachten. Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld gilt weiterhin die 15-Stunden-Grenze.

Wer länger pro Woche arbeitet, werde nicht mehr als arbeitslos eingestuft und habe keinen Anspruch auf die Unterstützung, teilt das Landesarbeitsamt Bayern in Nürnberg mit. Auch ändere sich nichts an der Anrechnung des Nebeneinkommens auf die Zahlungen. Außer einem Freibetrag werden die Einkünfte von Arbeitslosengeld oder -hilfe abgezogen.

Nach der Neuregelung der «Mini-Jobs» gelten Arbeitsverhältnisse bis 400 statt bisher 325 Euro monatlich als geringfügige Beschäftigung, für die keine Steuern oder Abgaben fällig sind. Für Personen, die keine Unterstützungsleistungen vom Arbeitsamt erhalten, entfällt die zeitliche Begrenzung von 15 Stunden wöchentlich. Weitere Informationen für Arbeitslose mit Nebenverdienst sind im Merkblatt «Wie viel darf ich dazuverdienen?» bei den Arbeitsämtern oder im Internet erhältlich.

http://www.arbeitsamt.de


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