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2003-03-31 09:31:18

Klare Absprachen zu privaten E-Mails und Telefonaten



Berlin/Köln (/gms) - Im Internet schnell einen Blick auf das Kinoprogramm werfen oder am Nachmittag kurz mit dem Partner telefonieren: Für viele Büroarbeiter ist die private Nutzung von Telefon und Computer normal. Einen Anspruch auf das private Gespräch oder die E-Mail haben Arbeitnehmer aber nicht. Die Regelungen dazu unterscheiden sich von Betrieb zu Betrieb.

«Privates Telefonieren oder Mailen ist weder grundsätzlich erlaubt noch grundsätzlich verboten», sagt Gisbert Seidemann, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsspezialist in Berlin. «Die Entscheidung über die private Nutzung liegt beim Arbeitgeber.» Er könne Privatgespräche oder -E-Mails grundsätzlich verbieten. Falls er sie zulasse, sollte es aber verbindliche Regeln für den Arbeitsalltag geben. Dann könne auch der Betriebsrat ein Wörtchen mitreden, weil es sich um eine «freiwillige Leistung» des Arbeitgebers handelt.

«Arbeitgeber sollten die private Nutzung von Telefon und Internet nicht einfach dulden», sagt auch Heinz-Jürgen Kalb, Geschäftsführer des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands in Köln. «Das "rechte Maß" sollten festgelegt und die betrieblichen Gewohnheiten geregelt sein.»

Kaum ein Unternehmen werde seinem Angestellten verbieten, im Notfall zu telefonieren, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. «Was darüber hinaus erlaubt ist, hängt von dem Arbeitgeber ab.» Ob und in welchem Ausmaß Mitarbeiter auch mal vom Büro aus bei ihren Freunden oder Familen anrufen dürfen, kann in Betriebsvereinbarungen, Verträgen oder Dienstanweisungen geregelt sein.

«Arbeitgeber können sich an den bestehenden Regeln zum privaten Telefonieren orientieren, wenn es um die Internetnutzung geht», rät Rainer Schmidt-Rudloff, Referent für Personalpolitik bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. So sollte das Maß abgesteckt sein, in dem E-Mails versandt und Websites besucht werden dürfen.

«In einigen technischen Branchen oder in den Medien gehört die Nutzung des Internets so stark zur täglichen Arbeit, dass auch der private Blick auf eine Website kaum auffällt und meist erlaubt ist», sagt Anwalt Seidemann. Auch sonst kann eine private Nutzung durchaus im Sinne des Arbeitgebers sein: «Wenn ältere Mitarbeiter auch privat im Netz surfen, trainieren sie ihren Umgang mit dem Medium», sagt Gewerkschafterin Perreng. Davon könnten sie auch im Job profitieren.

Egal ob Internet- oder die Telefonnutzung, eine Überprüfung muss vorher ankündigt werden: «Dabei geht es um die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers und dem wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers», sagt DGB- Arbeitsrechtlerin Perreng. Deshalb dürften zum Beispiel auf einer Auflistung der gewählten Nummern eines Telefonapparats nur die ersten Ziffern und nicht die kompletten Nummern erfasst werden.

Wenn bei einer Kontrolle herauskommt, dass der Mitarbeiter über das vereinbarte Maß hinaus telefoniert hat, können daraus ernste Schwierigkeiten entstehen: «Das ist ein Vertrauens-, vielleicht auch ein Vertragsbruch», sagt Expertin Perreng. Der Mitarbeiter könne abgemahnt werden. Strittig sei, ob ein solches Verhalten auch Anlass für eine Kündigung sein kann.


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