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2003-03-03 11:07:20

Bewerbungskosten auch bei Misserfolg absetzbar



Düsseldorf (/gms) - Bewerbungskosten können auch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Bewerbung nicht erfolgreich war. Die Ausgaben für Passfotos, Fotokopien, Porto und die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen sind in jedem Fall absetzbar. Daran erinnert die Zeitschrift «Handelsblatt-Junge Karriere».

Nicht abzugsfähig seien dagegen die Kosten eines neuen Anzugs oder Kostüms für das Vorstellungsgespräch. Gleiches gelte für einen neuen Computer, den ein Jobsuchender für das Schreiben der Bewerbung angeschafft hat.

Auch wenn Studenten und Berufseinsteiger zum Beispiel im Jahr ihres Examens noch kein Einkommen haben, sollten sie eine Steuererklärung inklusive der Bewerbungskosten einreichen. Sie würden dann als «vorab entstandene Werbungskosten» auf das Einkommen im folgenden Jahr angerechnet, berichtet die Zeitschrift.


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