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2002-12-20 14:34:45 Kosten für Unfall auf der Fahrt zur Arbeit absetzbarBerlin (/gms) - Wer auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall erleidet, kann die Kosten dafür beim Finanzamt geltend machen. Gleiches gilt für Unfälle auf Dienstreisen, so der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Voraussetzung für die Anerkennung der Unfallkosten als abzugsfähige Werbungskosten ist, dass sich der Unfall als Folge einer beruflichen Fahrt und nicht auf einem privat veranlassten Umweg ereignet hat. Auch Alkohol darf nicht im Spiel gewesen sein. Die für die Schadensbeseitigung insgesamt aufgewendeten Beträge können in der Steuererklärung voll angesetzt werden, heißt es beim BDL. Versicherungsleistungen und andere Ersatzzahlungen würden gegengerechnet. Eine Aufteilung in einen privaten und einen beruflichen Teil der PKW-Nutzung werde nicht verlangt. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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