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2002-09-02 15:03:10 Elternzeit muss nicht am Stück seinDüsseldorf (/gms) - Eltern müssen die so genannte Elternzeit nach der Geburt eines Kindes nicht am Stück in Anspruch nehmen. Daran erinnert die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, könne zunächst nur ein Teil der früher Erziehungsurlaub genannten Auszeit genommen werden. Der Rest lasse sich dann bis zum achten Geburtstag des Kindes nachholen. Pro Kind werden drei Jahre Elternzeit gewährt, die Vater und Mutter untereinander aufteilen können. Kommt während dieser Phase ein zweites Kind auf die Welt, werden die Elternzeiten nach Angaben der Verbraucherschützer nicht addiert, sondern laufen parallel. Die Elternzeit dürfe grundsätzlich nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Zulässig seien dagegen Vereinbarungen, die Arbeitnehmern mit Kindern zusätzliche Rechte einräumen. Daher sei es empfehlenswert, sich nach Sonderregelungen im jeweiligen Betrieb zu erkundigen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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