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2002-08-27 09:50:48

Bei gestrichenem Urlaub trägt Arbeitgeber Kosten



Celle (/gms) - Streicht ein Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen den bereits bewilligten Urlaub, muss er für die Kosten aufkommen. Das gilt etwa für die Stornogebühren, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Celle hin.

Holt er einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurück, hat er sogar sämtliche Kosten für den Arbeitnehmer und seine Familie zu tragen. Der entfallene Urlaub kann später nachgeholt werden.


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