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2002-06-10 12:18:39

Schüler dürfen nicht unbegrenzt jobben



Hamburg (/gms) - Schüler dürfen nicht unbegrenzt jobben, ohne dafür Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Beitragsfrei sind nach Angaben der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) in Hamburg pro Jahr 50 Arbeitstage oder eine zwei Monate lange Tätigkeit. Dabei gelte das Zeit- und nicht das Kalenderjahr.

Wer permanent und nicht nur während der Ferien jobbe, müsse die so genannten Geringfügigkeitsgrenzen beachten: Bei weniger als 15 Stunden Arbeit und 325 Euro Verdienst pro Woche würden keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Die Grenzen gelten auch für Abiturienten, die zwischen Schulentlassung und Studienbeginn Geld verdienen wollen, teilt die DAK mit.


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