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2001-11-21 11:00:08 Bei Unfällen auf Weihnachtsfeiern zahlt VersicherungFrankfurt/Main (/lhe) - Bei Unfällen auf Weihnachtsfeiern im Betrieb zahlt die Versicherung. Wie die Unfallkasse Hessen in Frankfurt mitteilte, sind Arbeitnehmer, die beispielsweise auf dem Weg zu einer Weihnachtsfeier stolpern, beim Schmücken des Baumes von der Leiter fallen oder sich beim Kerzen-Anzünden verbrennen, über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gelte auch, wenn außerhalb der normalen Arbeitszeit gefeiert werde. Der Arbeitgeber müsse die Feier aber genehmigen und fördern. Der Chef oder sein Beauftragter müssen nach Darstellung der Unfallkasse an dem Fest teilnehmen. Nicht versichert seien Familienangehörige und Gäste, selbst wenn sie zu dem Fest offiziell eingeladen waren. Die Unfallkasse ist die Berufsgenossenschaft für die rund 232 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst Hessens. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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