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2001-09-07 11:03:44 Arbeitgeber haftet nicht bei Vermögensschäden durch KündigungUnternehmen haften bei einer zu Unrecht ausgesprochenen Kündigung eines Mitarbeiters nicht für dessen daraus entstandene Vermögensschäden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eines Betriebsleiters gegen ein Restaurant zurück (Az: 9 Ca 4709/00). Nach der mit Führungsschwäche begründeten Entlassung war der Arbeitnehmer in eine finanzielle Notlage geraten. Daher kündigte er vorzeitig eine Lebensversicherung. Nachdem die vom Unternehmen ausgesprochene Kündigung gerichtlich für unwirksam erklärt worden war, klagte der Arbeitnehmer gegen das Restaurant auf Schadensersatz. Wolle er eine neue Lebensversicherung mit gleichem Nennwert abschließen, müsse er in Folge seines fortgeschrittenen Alters wesentlich höhere Beiträge einzahlen, argumentierte er vor Gericht. Die Differenz bezifferte er auf 70 000 Mark. Laut Urteil haftet ein Unternehmen bei einer zu Unrecht ausgesprochenen Kündigung in der Regel aber nur für zwischenzeitlich angefallene Lohnzahlungskosten. Für Vermögensschäden durch vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen oder Spareinlagen müsse der Arbeitnehmer jedoch das Risiko tragen, so das Gericht. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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