![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2001-11-23 16:45:10 Keine fristlose Kündigung bei Rückschluss auf UnterschlagungFrankfurt/Main (/lhe) - Auch ein nachvollziehbarer Rückschluss auf eine mögliche Unterschlagung reicht noch nicht für eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers aus. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Arbeiters gegen einen Gartenbaubetrieb statt und erklärten dessen Kündigung für unwirksam (Az: 9 Ca 2493/01). Die Firma beschuldigte den Arbeiter, Gemüsesteigen sowie eine große Zahl von leeren Plastik-Gemüsekisten unterschlagen zu haben. Direkte Zeugen für die Tat gab es jedoch nicht. Stattdessen berief sich die Firma darauf, dass der Mitarbeiter einige der Gemüsekisten einem Dritten zum Kauf angeboten habe. Darüber hinaus sei nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters kein Gemüse mehr in der Gärtnerei verschwunden. Laut Urteil waren die von der Firma benannten Hinweise auf die Tat lediglich Rückschlüsse, die aber zum Ausspruch einer so genannten Tatkündigung nicht ausreichten. Auch deren Umdeutung in eine «Verdachtskündigung» sei in Folge der fehlenden Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers zu den Vorwürfen rechtlich nicht möglich, sagte die Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |