![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2001-08-21 16:06:55 Gerichtstermin kein Grund für AbmahnungNimmt ein Arbeitnehmer einen Gerichtstermin in eigener Sache wahr, darf ihm keine Abmahnung wegen "unverlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes" erteilt werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az: 7 Ca 6786/00). Die Richter gaben der Klage eines kaufmännischen Angestellten statt und verurteilten ein Kfz-Reparatur-Unternehmen, die gegen den Kläger ausgesprochenen Abmahnungen aus der Personalakte herauszunehmen. Zwischen dem Angestellten und der Firma hatte es wegen diverser Krankschreibungen, an deren Richtigkeit die Vorgesetzten zweifelten, Spannungen gegeben. Als die Firma schließlich deshalb Abmahnungen aussprach, klagte der Angestellte vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung aus der Personalakte und nahm persönlich an einem Anhörungstermin teil. Daraufhin wurde er wegen unerlaubten Verlassens der Arbeitsstelle erneut abgemahnt. Nach dem Urteil haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, während der Arbeitszeit Gerichtstermine in eigener Sache auch ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vorgesetzten wahrzunehmen. Dies gelte auch dann, wenn das Gericht ihr persönliches Erscheinen nicht ausdrücklich angeordnet habe. Der Arbeitnehmer habe mit dem Hinweis an die Vorgesetzten, er wolle an jenem Vormittag an dem Verhandlungstermin teilnehmen, seiner arbeitsvertraglichen Pflicht vollständig genüge getan, sagte der Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |