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2001-08-01 16:13:13

Außertarifliche Bezahlung nicht ohne Vereinbarung



Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine außertarifliche und damit bessere Bezahlung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az: 4 Ca 61/01).

Die Richter wiesen damit die Klage eines Ingenieurs gegen ein Immobilienunternehmen zurück. Der Arbeitnehmer hatte vor Gericht die Auffassung vertreten, dass ihm auf Grund eines Tarifvertrages wegen der hohen Anforderungen an seine Tätigkeit eine außertarifliche Bezahlung zustehe. Das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt falle dagegen erheblich niedriger aus. Laut Urteil ist jedoch eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer Voraussetzung für eine außertarifliche Bezahlung. Um einen solchen Anspruch geltend zu machen, könne sich ein Arbeitnehmer auch nicht auf einen Tarifvertrag berufen, weil dies ein Widerspruch in sich sei, sagte der Gerichtsvorsitzende.


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