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2001-11-16 11:09:36 Entzug von Nachtschicht gerechtfertigtFrankfurt/Main (/lhe) - Der Entzug von Nachtschichteinsätzen eines Arbeitnehmers aus «sachlichen Gründen» ist im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers gerechtfertigt. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage einer studentischen Aushilfskraft gegen die Frankfurter Flughafengesellschaft (Fraport) zurück (Az.: 5 Ca 1477/01). Der hauptsächlich in Nachtschicht als Frachtabfertiger eingesetzte Student hatte mit zweimaligem unentschuldigten Fehlen den Unmut seiner Vorgesetzten hervorgerufen. Als Konsequenz wurde der Mitarbeiter nur noch im Tagdienst eingestellt. Der Student empfand diese Arbeitszeitverschiebung als «Änderungskündigung», die nicht «sozial gerechtfertigt» sei, weil er sich am Tage um sein Studium kümmern müsse. Laut Urteil ist ein ausschließlicher Einsatz eines Arbeitnehmers im Tagdienst jedoch grundsätzlich gerechtfertigt, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich Nachtschicht vereinbart wurde. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasse auch die Zeiteinteilung der Arbeitskraft des Mitarbeiters. Nach dessen zweimaligem unentschuldigten Fehlen habe darüber hinaus auch ein «sachlicher Grund» für die Maßnahme des Unternehmens vorgelegen, sagte die Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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