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2001-07-18 16:45:17 Nachtschichtarbeit nicht ohne Kündigung widerrufbarEine langjährige ausschließliche Nachtschichttätigkeit darf von Unternehmen nicht ohne Ausspruch einer Änderungskündigung widerrufen werden. Dies gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn die Nachtschicht nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (Az: 7 Ca 2879/01). Mit ihrem Urteil gaben die Richter damit der Klage eines Montagearbeiters gegen ein Automobil-Zuliefererunternehmen statt. Der Arbeitnehmer wurde neun Jahre lang ausschließlich in der besser bezahlten Nachtschicht eingesetzt. Dadurch bekam er die Möglichkeit, sich am Tage um seine Kinder zu kümmern. Die Firma begründete die plötzliche Änderung seiner Arbeitszeit mit einem Auftragsrückgang. Sie sei im Rahmen des arbeitgeberseitigen Weisungsrecht zulässig. Laut Urteil hatte sich die Arbeitszeit des Klägers durch die langjährige Praxis jedoch auf die Nachtstunden konkretisiert und ist damit zu einem Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden. Deshalb hätte es einer entsprechenden Änderungskündigung bedurft, sagte der Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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