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2001-11-14 11:31:01 Während Erziehungsurlaub kein 13. MonatsgehaltFrankfurt/Main (/lhe) - Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub haben keinen Anspruch auf Zahlung des 13. Monatsgehalts. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage einer medizinisch-technischen Assistentin gegen eine Arztpraxis zurück (Az: 5 Ca 1312/01). Die Arbeitnehmerin hatte sich am 1. April vergangenen Jahres in den Erziehungsurlaub verabschiedet. Gleichwohl beanspruchte sie für sich das komplette 13. Monatsgehalt. Die Sonderzahlung beziehe sich schließlich auf ihre «Treue» zum Unternehmen, die von dem Erziehungsurlaub nicht beeinträchtigt werde. Laut Urteil hat ein 13. Monatsgehalt jedoch in der Regel einen «leistungsbezogenen Charakter». Entfalle aber die Arbeitsleistung in Folge eines Erziehungsurlaubs, gehe damit auch der Anspruch auf diese Sonderzahlung für den Arbeitnehmer verloren. Trete ein Arbeitnehmer während des laufenden Jahres in den Erziehungsurlaub, habe er lediglich einen Anspruch auf den entsprechenden Teil des 13. Monatsgehaltes, sagte die Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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