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2001-08-08 15:30:40 Firmengesellschafter kann Gehalt nicht einklagenArbeitnehmer können Gehaltsansprüche nicht gerichtlich geltend machen, wenn sie zugleich haftende Gesellschafter ihres Unternehmens sind. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt festgestellt (Az.: 2 Sa 106/01). Die Richter wiesen damit die Zahlungsklage eines kaufmännischen Angestellten gegen ein Bauunternehmen zurück. Der Arbeitnehmer war sowohl mit Arbeitsvertrag angestellt als auch Mitgesellschafter der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Firma. Gleichwohl erhielt er über mehrere Monate nur einen Teil seines Gehalts, nachdem die Firma offenbar in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen war. Das Gericht stellte im Urteil fest, dass alle Teilhaber einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zugleich auch mithaftende Geschäftsführer seien. Damit falle bei einer solchen Zahlungsklage die Rolle des Gläubigers und die des Schuldners zusammen. Damit seien die Forderungen erledigt, sagte der Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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