![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2001-08-15 11:03:59 Auch bei Krankheit Frist für Kündigungsklage beachtenKrankheit gilt nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt nicht als Grund für eine verpasste Frist bei einer Kündigungsschutzklage. Das Gericht wies die Klage eines Arbeitnehmers ab, der nach längerer Krankheit gegen seine Kündigung vorgehen wollte (6 Ca 217/01). Das Unternehmen konnte in dem Prozess die Zustellung des Kündigungsschreibens nachweisen. Der Kläger war nach Ansicht der Richter trotz seines Krankenstandes verpflichtet, die gesetzliche Frist von drei Wochen einzuhalten. Wegen unentschuldigten Fehlens war dem Mann mit ordentlicher Frist gekündigt worden. Nach dreimonatiger Abwesenheit wieder an seinen Arbeitsplatz zurückgegehrt, musste er jedoch feststellen, dass er zwischenzeitlich entlassen worden war. Er klagte gegen die Kündigung mit dem Hinweis, das Entlassungsschreiben nie erhalten zu haben. Laut Urteil gilt ein Kündigungsschreiben jedoch grundsätzlich mit dem Einwurf in den Briefkasten des Empfängers als rechtsverbindlich zugegangen. Auch ein kranker Arbeitnehmer ist Ansicht der Richter dafür verantwortlich, das sein Briefkasten geleert wird und Termine eingehalten werden. Ein Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer Kur entbinde gekündigte Arbeitnehmer nicht von dieser Pflicht. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |