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2001-10-29 23:38:56

Klageverzichtserklärung nach Kündigung zulässig



Eine Klageverzichtserklärung, die ein Arbeitnehmer nach einer selbstverschuldeten Kündigung unterzeichnet, ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Darauf hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem Prozess zwischen einer Verkäuferin und einer Drogeriekette hingewiesen. Vor diesem Hintergrund habe die Arbeitnehmerin ihre Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Arbeitsgerichts Hanau zurückgenommen, teilte der Gerichtsvorsitzende mit.

Nach dem Ergebnis einer Videoüberwachung in der Drogeriefiliale hatte die Arbeitnehmerin in zwei Fällen Kunden ohne Bezahlung der Ware die Registrierkasse passieren lassen. Während eines Gesprächs mit Vorgesetzten wurde ihr die schriftliche Kündigung überreicht. Darüber hinaus unterzeichnete sie eine Erklärung, wonach sie auf Rechtsmittel gegen die Kündigung verzichte. Vor Gericht vertrat sie die Auffassung, derartige Erklärungen seien rechtlich unwirksam. Überdies sei sie in einem mehrstündigen Verhör zu dem Klageverzicht genötigt worden.

Laut Gericht sind derartige Erklärungen auch dann nicht zu beanstanden, wenn sie unter dem Druck einer Kündigungsandrohung oder bereits ausgesprochenen Entlassung zu Stande kommen. So könne ein Arbeitgeber bei einem Diebstahl des Personals durchaus auf den Gedanken einer fristlosen Trennung von dem Mitarbeiter kommen. Die Klage sei wegen der vorausgegangenen Verzichtserklärung jedenfalls als unbegründet anzusehen.


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