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2001-11-14 11:18:01

Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Internet-Schulung



Frankfurt/Main (/lhe) - Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf die Teilnahme an einer Internet-Schulung, wenn die Benutzung des Internets für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozess zwischen dem Betriebsrat und einer Berufsbildungseinrichtung hingewiesen.

In einem Vergleich habe das beklagte Unternehmen die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds an dem von der Gewerkschaft angebotenen Kurs zugesagt, teilte der Gerichtsvorsitzende mit.

Das Unternehmen hatte dem Arbeitnehmer die Freistellung zur Teilnahme zunächst mit der Begründung verweigert, die Bedienung des Internets sei für den Betriebsrat nicht erforderlich, weil es in dem Unternehmen genügend andere Verständigungsmöglichkeiten gebe. Der klagende Betriebsrat verwies vor Gericht allerdings auf einen Internet-Anschluss in den Räumen der Arbeitnehmervertretung, der von mindestens einem ihrer Mitglieder auch bedient werden müsse.


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