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2001-09-10 15:59:48

Arbeitgeber beweispflichtig für Gehaltsvorschuss



Arbeitgeber müssen Gehaltsvorschüsse an ihre Mitarbeiter im Zweifel beweisen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt (AZ.: 18 Ca 3183/01). Die Richter verurteilten damit einen Mietfahrzeug-Unternehmer, an einen Chauffeur 900 Mark zu zahlen.

Das Unternehmen hatte diesen Betrag als angeblich bereits ausgezahlten Gehaltsvorschuss vom Lohn einbehalten.

Die Firma konnte vor Gericht nicht darlegen, ob es sich bei den Zahlungen an den Arbeitnehmer statt eines Vorschusses nicht doch um Abschlagszahlungen für bereits geleistete Arbeit oder Überstundenentgelte handelte. Laut Urteil hat es ein Arbeitgeber allerdings stets zu beweisen, dass er den Gehaltsvorschuss ohne eine bereits geleistete Arbeit seines Mitarbeiters ausgezahlt habe. Könne er dies nicht, dürfe er den Betrag nicht einfach vom Gehalt einbehalten, so der Gerichtsvorsitzende.


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