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2001-10-30 16:37:25

Firma muss andere Beschäftigung prüfen



Frankfurt/Main (/lhe) - Unternehmen müssen vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung eine mögliche Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters an anderer Stelle genau prüfen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 6 Ca 4942/01).

Die Richter gaben damit der Klage eines Gepäckabfertigers gegen die Frankfurter Flughafengesellschaft (Fraport) statt und erklärten dessen Kündigung für gegenstandslos.

Der Arbeitnehmer hatte wegen erheblicher Beschwerden am Halswirbel lange Fehlzeiten aufzuweisen. In einem betriebsärztlichen Gutachten wurde ihm schließlich das Heben schwerer Gegenstände grundsätzlich untersagt. Das Unternehmen sprach daraufhin wegen "schlechter gesundheitlicher Zukunftsprognose" die Kündigung aus. Den Vorschlag des Arbeitnehmers, er könne auch als Personalfahrer tätig werden, hatte die Firma zuvor pauschal verworfen. Laut Urteil hätte das Unternehmen es jedoch detailliert begründen müssen, warum eine Weiterbeschäftigung als Fahrer unmöglich sei. Keinesfalls reiche dafür bereits der pauschale Hinweis aus, dass es genug andere Fahrer gebe.


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