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2001-11-07 11:19:49 Kein Geld für private FahrkarteFrankfurt/Main (/lhe) - Arbeitnehmer mit einer privaten Monatsfahrkarte können gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Kostenersatz geltend machen. Dies gilt nach einem Urteil des Hessischen Arbeitsgerichts in Frankfurt auch dann, wenn sie die Fahrkarte zum Teil dienstlich benutzen (Az: 9/2 Sa 1414/00). Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter damit die Klage eines Gewerkschaftssekretärs gegen den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zurück. Die beklagte Gewerkschaft hatte sich lediglich bereit erklärt, die Dienstfahrten ihres Mitarbeiters auf der Basis vorgelegter Einzelfahrscheine abzurechnen. Eine anteilige Übernahme der Kosten für die ansonsten privat genutzte Monatsfahrkarte lehnte der DGB jedoch ab. Der Arbeitnehmer vertrat daraufhin die Auffassung, dass ihm das ständige Lösen von Einzelfahrscheinen am Automaten nicht zumutbar sei. Außerdem dürfe er von seinem Arbeitgeber nicht zu unwirtschaftlichem Handeln gezwungen werden. Laut Urteil handelt es sich bei den vom Kläger geltend gemachten Ansprüchen jedoch nur um fiktive Kosten, für die es keinen gesetzlichen Erstattungsanspruch gebe. Der Mitarbeiter habe für die einzelnen Dienstfahrten keine Aufwendungen machen müssen, weil er ja seine private Monatsfahrkarte habe benutzen können. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Kläger nicht behaupte habe, die Monatsfahrkarte über den privaten Zweck hinaus ganz oder teilweise für Dienstfahrten gekauft zu haben. Insoweit seien ihm auch keine erstattungsfähigen Aufwendungen entstanden. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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