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2001-07-27 12:02:09

Kündigung per E-Mail unwirksam



Kündigungen per E-Mail sind auch dann unwirksam, wenn eine Unterschrift mitübermittelt wurde. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt (Az.: 5 Ca 6603/00).

Ein Flugtechniker hatte Arbeitszeitnachweise gefälscht und wurde fristlos entlassen. Auch wenn die elektronische Kündigung nicht galt: Weil das Unternehmen zusätzlich eine formal korrekte Kündigung ausgesprochen hatte, wurde das Arbeitsverhältnis gleichwohl beendet.


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