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2001-11-21 14:59:32 Einsatzort kann Gerichtszuständigkeit entscheidenFrankfurt/Main (/lhe) - Der ständige Einsatzort eines Arbeitnehmers kann im Streitfalle über die Zuständigkeit eines bestimmten Arbeitsgerichts entscheiden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter erklärten sich damit in einem Kündigungsschutzverfahren für zuständig, obwohl der Sitz des beklagten Unternehmens in Nürnberg ist (Az: 1 Ca 6713/01). Der von der Firma fristlos entlassene Glasreiniger wurde ausschließlich in einem Einkaufszentrum im Main-Taunus-Kreis eingesetzt. Während der im Rhein-Main-Gebiet auch wohnende Arbeitnehmer das Arbeitsgericht Frankfurt zur Klärung der Rechtsfrage anrief, stellte sich das beklagte Unternehmen auf den Standpunkt, das Arbeitsgericht Nürnberg sei zuständig. Der Kläger empfand die Entfernung von 300 Kilometern und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten als «unzumutbar». Laut Urteil wird in Dienstleistungsunternehmen wie der beklagten Reinigungsfirma der Unternehmenszweck «typischerweise nicht in einer eigenen Betriebsstätte, sondern vor Ort verfolgt». Deshalb sei der verwaltungsbezogene Sitz eines Unternehmens nicht immer ausschlaggebend für den Gerichtsstand eines Verfahrens zwischen dem Arbeitnehmer und der Firma, sagte der Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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