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2001-08-29 10:48:19 Anspruch auf Zusatzvergütung auch bei EigenkündigungAuch nach einer Eigenkündigung eines Arbeitnehmers bleibt der Anspruch auf eine Zusatzvergütung oder Bonuszahlung für einen zurückliegenden Zeitraum bestehen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Abteilungsleiters gegen eine Grundbesitz-Verwaltung statt (Az.: 1 Ca 3353/01). Nachdem der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis von sich aus gekündigt hatte, weigerte sich das Unternehmen, dem Mitarbeiter einen Teil der für das zurückliegende Geschäftsjahr auszuzahlenden Zusatzvergütung zu gewähren. Zur Begründung hieß es, die Zusatzvergütung werde nur bei ungekündigten Arbeitsverhältnissen gezahlt. Das Gericht stellte im Urteil fest, dass sich die von der Firma zurück behaltene Zusatzvergütung auf einen Zeitraum bezog, zu dem das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt war. Weil die Bonuszahlung überdies für bereits erbrachte Leistungen gezahlt werde und mit ihr nicht die Treue des Arbeitnehmers zum Unternehmen honoriert werden solle, hätte sie von der Firma nicht zurückbehalten werden dürfen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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