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2001-08-23 16:43:15 Auch zu Hause Recht auf LohnAufforderungen von Vorgesetzten wie etwa «Du brauchst nicht mehr zu kommen» entbinden ein Unternehmen nicht von der Lohnzahlungspflicht. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozess zwischen einem technischen Angestellten und einem Fototechnik-Unternehmen hingewiesen. In einem Vergleich habe sich das Unternehmen bereit erklärt, die Lohndifferenz bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nachzuzahlen, teilte der Gerichtsvorsitzende mit. Nachdem der Arbeitnehmer offenbar längere Zeit krankgeschrieben war, hatte ihm das Unternehmen den Entwurf eines Aufhebungsvertrages nach Hause geschickt, den der Mitarbeiter jedoch ignorierte. Daraufhin begab sich der Vorgesetzte in die Wohnung des Angestellten, verlangte die Schlüssel zu den Geschäftsräumen. Außerdem sagte er dem Mitarbeiter, er brauche künftig nicht mehr zu kommen. Die schriftliche Kündigung wurde allerdings erst fünf Wochen später ausgesprochen. Laut Gericht ist das Verhalten des Vorgesetzten rechtlich als Freistellung des Arbeitnehmers zu betrachten. Nachdem der Arbeitnehmer zuvor jedoch seine Arbeitsleistung in der rechten Weise angeboten habe, sei das Unternehmen in Annahmeverzug geraten und müsse deshalb den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn zahlen, sagte der Vorsitzende Richter. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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