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2001-07-27 11:49:25

Keine fristlose Kündigung bei Computer-Privatgebrauch



Wer einen firmeneigenen Computer auch privat benutzt, darf nicht automatisch fristlos entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter gaben dem Angestellten eines Flugunternehmens Recht, der gegen seine Kündigung geklagt hatte (Az.: 2 Ca 2990/00).

Der Mann, der seit 30 Jahren in dem Unternehmen arbeitet, hatte auf dem Computer der Firma private Dateien seines Sportvereins und Firmenunterlagen seiner Frau gespeichert. Die Firma hatte sich vor allem daran gestört, dass die Dateien ihres Erachtens während der Arbeitszeit des Mitarbeiters abgespeichert worden seien. Das Unternehmen konnte aber laut Urteil nicht nachweisen, dass der Angestellte den Betriebsablauf gestört und seine Arbeitspflichten grob vernachlässigt habe. Das Gericht begründete sein Urteil auch mit der langen Betriebszugehörigkeit des Klägers. Nie sei es in den 30 Jahren zu Kritik gekommen.


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