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2001-11-21 14:33:30 Ausschreibung freier Stellen allein Sache des ArbeitgebersFrankfurt/Main (/lhe) - Die Art der Ausschreibung freier Stellen in einem Unternehmen ist allein dessen Sache und unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das geht aus einem Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit einen Antrag des Betriebsrates gegen eine Fluggesellschaft zurück (Az: 1 BV 248/01). Der Betriebsrat hatte von dem Unternehmen verlangt, künftig sämtliche freien Stellen auch als Teilzeitarbeitsplätze auszuschreiben. Zur Begründung hieß es, das neu in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz verbiete eine Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten auch bei der Stellenausschreibung. Laut Gerichtsbeschluss ergibt sich aus diesem Gesetz jedoch kein grundsätzlicher Anspruch für den Betriebsrat auf Mitwirkung bei der Ausschreibung freier Stellen. Ein Unternehmen müsse eine freie Position nur dann als Teilzeitarbeitsplatz ausschreiben, wenn sich diese Stelle nachweislich dafür eigene. Die Organisationsgewalt liege in diesem Fall beim Unternehmen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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