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2001-08-01 16:45:42 Arbeitnehmer muss Abteilungs-Ausgliederung akzeptierenArbeitnehmer riskieren eine betriebsbedingte Kündigung, wenn sie der geplanten Ausgliederung ihrer Abteilung an ein anderes Unternehmen widersprechen. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Spülers gegen ein Hotelunternehmen zurück (Az: 5 Sa 1027/00). Das Hotel hatte die Spülküche an ein Dienstleistungsunternehmen ausgegliedert. Während drei der Kollegen des Spülers dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den neuen Arbeitgeber zustimmten, widersprach der Kläger wegen seiner Befürchtung, künftig weniger Gehalt zu bekommen. Nachdem die Ausgliederung der Spülküche vollzogen war, kündigte ihm das Hotel betriebsbedingt wegen Wegfall des Arbeitsplatzes. Laut Urteil handelt es sich bei der Ausgliederung der Abteilung um eine unternehmerische Entscheidung, die von einem Gericht nicht auf ihren Sinn oder ihre Notwendigkeit überprüft werden dürfe. Falle aber in Folge einer solchen Umorganisation ein Arbeitsplatz weg, dürfe das Unternehmen betriebsbedingt kündigen, wenn der betroffene Mitarbeiter zuvor dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber widersprochen habe und in dem Unternehmen überdies keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für ihn vorhanden sei. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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