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2001-07-02 09:10:42

Fristlose Kündigung bei vorgetäuschtem Arbeitsunfall



Das Vortäuschen eines Arbeitsunfalles rechtfertigt die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers. Das hat das Arbeitsgericht in Frankfurt in zwei Urteilen festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klagen zweier Montagearbeiter gegen eine Leiharbeitsfirma zurück (Az: 7 Ca 227/01 und 7/8 Ca 694/01).

Einer der Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres Arbeitgebers bei einer Metallfirma eingesetzt waren, hatte seinem Vorgesetzten telefonisch mitgeteilt, er habe an seinem Arbeitsplatz giftige Dämpfe eingeatmet und könne nicht weiter arbeiten. Eine Stunde später meldete sich der zweite Mitarbeiter mit der Nachricht, ihm sei ein schwerer Stahlträger auf die Hand gefallen und er könne deshalb ebenfalls nicht mehr arbeiten. Recherchen bei dem Metallbauunternehmen ergaben jedoch, dass sich solche Unfälle dort nicht ereignet hatten. Als sich der Vorgesetzte telefonisch bei einem der Arbeiter meldete und Details zu den Unfällen erfragen wollte, wurde er von diesem bedroht und beleidigt.

Die Richter bestätigten die fristlose Kündigung des aggressiven Mitarbeiters und die ordentliche Kündigung seines Kollegen. Der Gerichtsvorsitzende nannte das Verhalten der Kläger reinen Betrug, den sich ein Unternehmen nicht bieten lassen müsse. Ein sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses sei unter diesen Umständen auch ohne vorausgegangene Abmahnung geboten.


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