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2001-09-27 17:34:33 Keine Kündigung wegen fehlenden AttestsEine krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz rechtfertigt auch bei einem fehlenden Attest keine Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozess hingewiesen. In dem behandelten Prozess zwischen einer Zimmerbediensteten und einem Unternehmen für Hoteldienstleistungen habe das beklagte Unternehmen der Angestellten in einem Vergleich eine Abfindung zugesagt, teilte der Gerichtsvorsitzende am Donnerstag mit. Die Mitarbeiterin hatte sich zunächst für die Dauer von vier Wochen wegen eines Klinikaufenthaltes krank gemeldet. Nach Ablauf dieser Zeit blieb sie weiterhin der Arbeit fern, ohne allerdings ein neues Attest einzureichen. Der Arbeitgeber nahm dieses Verhalten zum Anlass, ihr wegen unentschuldigten Fehlens fristlos zu kündigen. Im Gerichtstermin konnte die Arbeitnehmerin jedoch belegen, dass sie in diesem Zeitraum durchgehend krank gewesen war. Laut Gericht hat die Arbeitnehmerin mit dem Nachweis über den Bezug von Krankengeld rechtswirksam ihre Abwesenheit im Betrieb entschuldigt. Wer krank ist, muss nicht arbeiten, sagte der Gerichtsvorsitzende. Die von der Arbeitnehmerin unterlassene Vorlage eines neuen Attests könne nur als Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gewertet werden, die eine fristlose Kündigung aber nicht rechtfertige. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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