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2001-10-17 15:10:47

Versetzung ohne Änderungskündigung unzulässig



Auch eine nur vorübergehende örtliche Versetzung eines Arbeitnehmers ist ohne Ausspruch einer Änderungskündigung unzulässig. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Kundenberaters gegen eine Internet-Handelsfirma statt (Az.: 9 Ca 5105/01).

Der Arbeitnehmer sollte die schweizer Niederlassung des in Deutschland ansässigen Unternehmens aufbauen. Fünf Monate nach seiner Einstellung wurde er von der Geschäftsleitung jedoch nach Frankfurt beordert. Die angespannte Personalsituation mache diese Versetzung vorübergehend erforderlich. Der Kundenberater berief sich vor Gericht jedoch mit Erfolg auf die im Arbeitsvertrag fehlende Versetzungsklausel.

Laut Urteil sind auch vorübergehende Versetzungen ohne eine solche Klausel nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Besonders bei Versetzungen in ein anderes Land müsse eine sachlich zu rechtfertigende Änderungskündigung ausgesprochen werden, sofern nicht der Arbeitsvertrag eindeutige Regelungen enthalte, sagte die Gerichtsvorsitzende.


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