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2001-07-24 10:29:34 Kündigung bei Fehler in befristetem Job rechtensWer in einem befristetem Job Fehler macht, hat keinen Anspruch auf ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor (Az: 4 TaBV 148/99). Die Richter wiesen damit den Antrag eines Chemieunternehmens zurück, die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur dauerhaften Beschäftigung eines Sicherheitsmitarbeiters gerichtlich durchzusetzen. Im Verlauf seiner Tätigkeit für das Unternehmen war der Angestellte mehrfach durch eigenmächtiges Verhalten aufgefallen. In einem Fall hatte er entgegen der Sicherheitsvorschriften eine Überwachungskamera eingeschaltet und die Belegschaft gefilmt. Das Unternehmen wollte den zunächst befristet eingestellten Mann dennoch dauerhaft einstellen. Der Betriebsrat aber verweigerte wegen der Fehler die Zustimmung. Laut Urteil des Gerichts hat der Betriebsrat das Recht, die Zustimmung zu einer Übernahme eines befristeten Arbeitnehmers zu verweigern, wenn er den Betriebsfrieden störe. Der Mitarbeiter habe eigenmächtig gehandelt und gegen die Sicherheitsvorschriften des Unternehmens verstoßen. Das lasse ihn für die Einstellung als Sicherheitsmitarbeiter ungeeignet erscheinen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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