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2001-07-12 16:19:45

Betriebsrat kann Arbeit verbieten lassen



Der Betriebsrat kann bei fehlenden Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz auf ein Beschäftigungsverbot klagen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem bekannt gewordenen Beschluss bestätigt.

Die Richter gaben damit der Klage des Betriebsrates gegen ein Werkstatt-Unternehmen statt und untersagten es in einem Eilverfahren dem Arbeitgeber vorerst, in einem neu angemieteten Gebäude rund 50 Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen (Az: 4 BVGa 345/01).

Der Betriebsrat hatte in seinem Antrag vor Gericht moniert, dass das Betriebsgebäude weder von der Behörde für Arbeitsschutz, noch von Bauaufsicht und Feuerwehr frei gegeben worden sei. So gebe es in dem Gebäude Rampen ohne Geländer. Flucht- und Rettungswege seien nicht gekennzeichnet und Toiletten fehlten. Die Richter erteilten dem beklagten Unternehmen die Auflage, die fehlenden Sicherheitsvorkehrungen nachzurüsten und das Gebäude von den zuständigen Behörden abnehmen zu lassen. Im Sinne des Schutzes der Arbeitnehmer habe der Betriebsrat ein Interesse, auf die Einhaltungen der Sicherheitsbestimmungen zu drängen, sagte der Gerichtsvorsitzende.


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