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2001-10-29 23:36:42 Abfälligkeiten über Chef rechtfertigen nicht KündigungAbfällige Äußerungen von Arbeitnehmern über ihre Vorgesetzten rechtfertigen nicht automatisch eine fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage einer Verkäuferin gegen eine Bäckerei statt. Weil in dem Unternehmen aber weniger als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, hat die Verkäuferin infolge des fehlenden Kündigungsschutzes die ordentliche Kündigung hinzunehmen (Az.: 2 Sa 879/01). Die Arbeitnehmerin hatte ihre Chefin in einem Gespräch mit einer Kollegin unter anderem als faules Biest bezeichnet. Darüber hinaus fielen noch weitere derbe Schimpfwörter. Vom Inhalt dieses Gesprächs erfuhr die Bäckerei-Inhaberin aber nur über eine mitlaufende Überwachungskamera, in die ohne Wissen der Angestellten ein Mikrofon eingebaut war. Laut Urteil ist die Aufzeichnung der Unterhaltung der beiden Kolleginnen für eine Kündigung nicht zu verwerten. Die Arbeitnehmerin habe zum Zeitpunkt ihrer Äußerungen von einer Vertraulichkeit ausgehen dürfen, sagte der Gerichtsvorsitzende. In Abwesenheit des Adressaten geäußerte Beleidigungen rechtfertigten noch nicht automatisch arbeitsrechtliche Sanktionen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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