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2001-10-29 23:31:29 Bei Kündigung mit falscher Frist muss Unternehmen zahlenUnternehmen riskieren bei einer falsch bemessenen Kündigungsfrist Lohnansprüche eines Arbeitnehmers, selbst wenn der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit nicht gearbeitet hat. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 18 Ca 6128/01). Die Richter sprachen damit einem ehemaligen Mitarbeiter eines Werbeunternehmens noch einen Monatslohn als Nachzahlung zu. Das Unternehmen hatte dem Mitarbeiter zum 31. Mai gekündigt. Der wies die Vorgesetzten auf das im Arbeitsvertrag vereinbarte Ende der Kündigungsfrist am 30. Juni hin, fehlte dann aber wegen einer Erkrankung. Als er wieder gesund war, wurde er von der Firma nicht mehr zur Arbeitsaufnahme aufgefordert. In der Folge erhielt der Arbeitnehmer für den Monat Juni auch keinen Lohn. Laut Urteil ergibt sich wegen der falschen Kündigungsfrist und der unterlassene Aufforderung zur Arbeit bis zum 30. Juni für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Gerichtsvorsitzende verwies ausdrücklich auf die Tatsache, dass der Mitarbeiter die Vorgesetzten über die fehlerhaft berechnete Kündigungsfrist informiert habe und die nicht widersprochen hätten. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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