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2001-11-21 16:58:15

Überstunden führen zu höherer Lohnfortzahlung



Erfurt - Wer dauerhaft Überstunden leistet, kann im Krankheitsfall mit einer höheren Lohnfortzahlung im Krankheitsfall rechnen. Ausschlaggebend sei die tatsächliche Arbeitszeit und nicht die vertragliche oder tarifvertragliche, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Aktenzeichen 5 AZR 457/00).

Für die höhere Lohnfortzahlung müsse ein Arbeitnehmer «mit einer gewissen Stetigkeit und Dauer» über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet haben, entschied das Gericht. Dies sei anhand des Zwölf-Monats-Zeitraums vor der Krankheit zu ermitteln.

In dem verhandelten Fall aus Nordrhein-Westfalen muss nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf diesen Zeitraum erneut prüfen. Es hatte wie zuvor ein Arbeitsgericht die Klage eines Vorarbeiters am Bau abgewiesen, der eine höhere Lohnfortzahlung einklagen wollte. Er hatte in den 13 Wochen vor seiner achttägigen Erkrankung im Schnitt 54,76 Stunden pro Woche gearbeitet. Sein Arbeitgeber hatte für die Lohnfortzahlung aber die tarifliche Arbeitszeit von 40 Stunden zu Grunde gelegt.


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