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2001-07-02 09:10:47 Neuer Betriebsbesitzer kann Tarifvertrag kündigenDer neue Eigentümer eines Betriebes nach einem Insolvenzverfahren kann einen Firmentarifvertrag kündigen, der bereits früher abgeschlossen wurde. Das urteilte das Bundesarbeitsgerichts Erfurt (AZ: 4 AZR 295/00). Ein Arbeitnehmer, der Mitglied er IG Metall ist, hatte die Lohnerhöhung nach einem ab 1. Januar 1997 gültigen Lohnabkommen für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden gefordert. Der ehemalige Besitzer, der keinem Arbeitgeberverband angehörte, hatte mit der IG Metall einen Firmentarifvertrag abgeschlossen, in dem auf die jeweils gültigen Regelungen der Flächentarife verwiesen wurde. Mit der Übernahme des Betriebes zum 1. November 1995 hatte der neue Eigentümer, ebenfalls nicht Mitglied im Arbeitgeberverband, den Firmentarifvertrag zum 31. März 1996 gekündigt. Die so genannte Fortwirkung gelte nur für die Bestandteile des Tarifvertrages, die bis zum Zeitpunkt des Verkaufs in Kraft waren. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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