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2001-08-14 12:49:16 Fristen für Überstundenvergütung im TarifvertragTarifverträge dürfen Meldefristen für die Vergütung von Überstunden enthalten. Nach dem Ablauf dieser Frist kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz der Arbeitgeber die Bezahlung verweigern (Az.: 4 Sa 1527/00). Das Gericht wies mit Urteil in Mainz die Zahlungsklage einer Kellnerin ab. Die Klägerin hatte ihr angeblich zustehenden Lohn für Überstunden eingeklagt. Die Überstunden hatte sie nach ihren Angaben im August und September 1998 geleistet, aber erst mit anwaltlichem Schreiben vom Mai 1999 geltend gemacht. Der Arbeitgeber berief sich aber darauf, dass der Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Rheinland-Pfalz eine Ausschlussfrist von drei Monaten vorsehe. Eine Übersicht aller News gibts hier. © 2001 Deutsche Presse Agentur (dpa) |
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