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2001-11-16 13:11:30

Soldaten nur auf dem Weg zur Kaserne versichert



Kassel - Soldaten sind nur auf Fahrten zwischen ihrer Wohnung und der Kaserne unfallversichert. Große Umwege unterliegen nicht dem Versicherungsschutz, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 9 VS 2/00 R).

Im verhandelten Fall war ein Soldat auf der Fahrt von seiner Wohnung zu seinen Schwiegereltern verunglückt, wo er seinen Dienstausweis abholen wollte. Dabei habe es sich um eine Fahrt zwischen zwei Orten des privaten Lebensbereiches gehandelt, die nicht in Richtung der Kaserne führte und folglich nicht versichert sei, urteilte das BSG. Vorbereitungen auf den Dienst seien grundsätzlich nicht versichert.


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