<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>

2001-08-28 16:17:46

Nach Kündigung kein Anspruch auf Prämien



Nach einer Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages verlieren Arbeitnehmer grundsätzlich ihre Ansprüche auf künftige Prämien der Firma zur Betriebsrente (Az.: 9 Ca 8398/00).

Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Verkaufsleiters gegen ein Chemieunternehmen zurück.

Der Arbeitnehmer war mit 57 Jahren nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages betriebsbedingt aus dem Unternehmen ausgeschieden. Vor Gericht vertrat er die Ansicht, das Unternehmen müsse trotzdem bis zu seinem 65. Lebensjahr die Prämien für die betriebliche Altersversorgung zahlen. Laut Urteil endet eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Versicherungsprämien jedoch grundsätzlich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Vor diesem Hintergrund bedürfe es auch keiner ausdrücklichen Regelung in einem Aufhebungsvertrag.


Eine Übersicht aller News gibts hier.



<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>