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2001-11-13 14:44:43 Freie Mitarbeiter genießen soziale SchutzbedürftigkeitHamm (/lnw) - Freie Mitarbeiter mit gleichem Arbeitspensum wie ihre fest angestellten Kollegen genießen auch die gleiche «soziale Schutzbedürftigkeit». Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (AZ: 2 Sa 1836/00). Eine 55-jährige Honorardozentin eines Paderborner Bildungsinstituts hatte gegen ihre Kündigung geklagt. Die Frau sei arbeitsrechtlich gleich zu behandeln, da sie fest in den Unterrichtsplan eingebunden gewesen sei. Sie habe nicht für andere Arbeitgeber arbeiten können. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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