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2001-07-02 09:10:43 Bei grob fahrlässigem Verhalten kein Geld für BauarbeiterBei grob fahrlässigem Verhalten auf einer Baustelle verlieren Bauarbeiter ihren Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen die Bauleitung. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor (Az: 3/14 Sa 557/00). Die Richter wiesen damit die Klage eines Verputzers gegen ein Planungsbüro und einen von deren Angestellten zurück. Der Arbeitnehmer, der im Auftrag seines Verputzer-Unternehmens auf der Baustelle tätig war, war in dem Rohbau ungesichert in einen dunklen Keller gestiegen, aus dem er Material holten wollte. Weil er keine Lampe benutzte, übersah er, dass der Boden rund 1,5 Meter abgesenkt war. Bei einem Sturz zog er sich schwere Verletzungen zu. Laut Urteil hatte der Arbeitnehmer den Unfall jedoch «leichtfertig mitverschuldet». Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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