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2001-11-16 11:13:58

Neues Meister-Bafög beschlossen



Berlin - Der Bundestag hat weit reichende Verbesserungen der Ausbildungsförderung für angehende Meister und Techniker beschlossen. Wer sich nach der Meisterausbildung selbstständig macht, bekommt damit künftig 75 Prozent des Darlehens statt bisher 50 Prozent erlassen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Auch anerkannte Fortbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen werden nach den neuen Regelungen mit dem Meister-Bafög unterstützt. Für den persönlichen Unterhalt während der Ausbildung können einschließlich Krankenversicherung und Mietzuschlag bis zu 1195 Mark monatlich beansprucht werden. Das sind rund zehn Prozent mehr als bisher. Auch Kinderzuschläge und Hilfen für allein Erziehende werden erhöht. Die Förderung von Ausländern wird erleichtert. Insgesamt soll das Antragsverfahren vereinfacht werden.

Auch geringfügige Beschäftigungen werden in Zukunft beim Darlehenserlass anerkannt. Der Vermögensfreibetrag wird auf 50 000 Mark erhöht. Für die Anfertigung des Meisterstückes können bis zu 3000 Mark zinsvergünstigtes Darlehen beansprucht werden. Im Westen wie im Osten gelten künftig die gleichen Förderbedingungen.


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