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2003-01-31 10:00:07

Bei eigenmächtiger Urlaubsverlängerung fristlose Kündigung rechtens



Frankfurt/Main - Eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung rechtfertigt grundsätzlich eine fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage einer kaufmännischen Angestellten gegen eine Sparkasse zurück (AZ: 15 Ca 7998/02).

Laut Urteil ist eine fristlose Kündigung auch bei langjährigen Arbeitsverhältnissen und erheblichen Unterhaltspflichten des Mitarbeiters rechtens.

Der Arbeitnehmerin waren vier Wochen Erholungsurlaub genehmigt worden. In der ersten Woche meldete sie sich telefonisch bei einer Kollegin und fragte, ob sie noch «eine Woche dranhängen» könne. Die Kollegin sagte ihr, der Vorgesetzte werde sie deshalb zurückrufen. Als dieser Anruf ausblieb, dachte die Angestellte fälschlicherweise, die Sache gehe «in Ordnung» und kehrte erst eine Woche später aus dem Urlaub zurück. Die Sparkasse kündigte ihr darauf fristlos.

Laut Urteil hätte sich die Arbeitnehmerin nochmals bei dem Vorgesetzten melden müssen. Eine Zeugenbefragung hatte zudem ergeben, dass der Chef die Verlängerung bereits vor dem Urlaub skeptisch bewertet hatte. Keinesfalls dürfe sich ein Arbeitnehmer leichtfertig darauf berufen, die Sache gehe schon «in Ordnung», wenn er vom Chef nichts höre.


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