<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>

2002-11-11 09:00:20

Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Änderung von Zeugnis



Frankfurt/Main - Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Änderungen einzelner Worte und Sätze in ihrem Arbeitszeugnis. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eines Radiotechnikers gegen ein Phono-Unternehmen zurück und bestätigten den Inhalt des ausgestellten Zeugnisses (Az: 7 Ca 2120/02).

Die Firma hatte in dem Zeugnis die Leistungen des Arbeitnehmers mit der Formulierung «stets zur vollen Zufriedenheit» gewürdigt und dazu noch dessen Englischkenntnisse hervorgehoben. Beide Erwähnungen kritisierte der Kläger als «geheime, negative Botschaft» im internen Sprachgebrauch der Personalabteilungen.

Laut Urteil steht die inhaltliche und sprachliche Gestaltung von Zeugnissen stets im Ermessen des Arbeitgebers. Einen Berichtigungsanspruch gebe es nur dann, wenn das angefochtene Zeugnis «objektiv unwahre Angaben» enthalte, sagte der Gerichtsvorsitzende.


Eine Übersicht aller News gibts hier.



<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>