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2003-03-27 10:00:07

Urlaubsanspruch auch bei Insolvenz abgelten



Erfurt (/gms) - Auch wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Beschäftigte auf Abgeltung ihrer Urlaubsansprüche bestehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (Az.: 9 AZR 174/02).

In dem verhandelten Fall war einem Tischlermeister gekündigt worden, nachdem über das Vermögen seines ehemaligen Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Der Tischlermeister verlangte die Abgeltung seiner Resturlaubsansprüche, was der zuständige Insolvenzverwalter ablehnte. Der Meister zog vor Gericht, Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben seiner Klage statt.

Der Insolvenzverwalter suchte danach vor dem Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung in seinem Sinn - allerdings ohne Erfolg. Urlaubsabgeltungsansprüche entstünden mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zählten bei insolventen Unternehmen zu den so genannten Masseverbindlichkeiten. Der Beklagte sei verpflichtet, solche Ansprüche zu befriedigen, so das Gericht.


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