Es
geht los! "Der erste Kunde - der erste Auftrag!"
Jobs im Ausland
Einkünfte, auch wenn diese im Ausland erzielt werden, unterliegen in der Regel der
deutschen Einkommenssteuer.
Diese Einkünfte werden bei der Einkommenssteuererklärung
dazugerechnet (gemindert um etwaige Ausgaben).
Studenten müssen sich auch im Ausland sozialversichern lassen, wenn sie
nicht durch einen deutschen Arbeitgeber ins Ausland geschickt wurden.